Einzel- und Projektförderungen
- Junge Menschen bis zum 30. Lebensjahr
- Organisationen, denen junge Menschen angehören und die sich zu den Prinzipien der Demokratie und der Verfassung der Republik Österreich bekennen
- Organisationen, Einrichtungen und Einzelpersonen, die junge Menschen betreuen
- Organisationen und Einrichtungen, die sich der Ausbildung bzw. Fortbildung der Jugendbetreuer widmen
- Gemeinden, soweit bei ihnen ein/e eigene/r Gemeindejugendreferent/in bestellt ist
Kurse, Seminare, Workshops, Veranstaltungen, kulturelle Aktivitäten, Publikationen, Jugendlager, Aktivitäten zum Umweltschutz, Suchtprävention, Beiträge zur Sexualerziehung, Forschungsaufträge, Aus- und Fortbildungen von Jugendbetreuerinnen, u.v.m.
Online-Förderantrag
inklusive einer detaillierten Projektdarstellung und eines Finanzierungsplans (Vorlage Abrechnungsformular und Belegaufstellung)
Nähere Bestimmungen über die Gewährung bzw. Durchführung der Förderung sind dem Burgenländischen Jugendförderungsgesetz 2007, LGBl.Nr. 55/2007 i.d.g.F., zu entnehmen.
- Vorlage einer Einnahmen-Ausgabenrechnung (siehe Download Abrechnungsformular) sowie Rechnungs- und Zahlungsbelege (inkl. Belegaufstellung) bis zum vorgegebenen Termin
- Eine zu Unrecht bezogene oder nachweislich widmungswidrig verwendete Förderung ist zurück zu erstatten.
Wo wird eingereicht?
Amt der Bgld. Landesregierung
Verwendungsnachweis
Online-Verwendungsnachweis erbringen