Einzel- und Projekt­förderungen

  • Junge Menschen bis zum 30. Lebensjahr
  • Organisationen, denen junge Menschen angehören und die sich zu den Prinzipien der Demokratie und der Verfassung der Republik Österreich bekennen
  • Organisationen, Einrichtungen und Einzelpersonen, die junge Menschen betreuen
  • Organisationen und Einrichtungen, die sich der Ausbildung bzw. Fortbildung der Jugendbetreuer widmen
  • Gemeinden, soweit bei ihnen ein/e eigene/r Gemeindejugendreferent/in bestellt ist

Kurse, Seminare, Workshops, Veranstaltungen, kulturelle Aktivitäten, Publikationen, Jugendlager, Aktivitäten zum Umweltschutz, Suchtprävention, Beiträge zur Sexualerziehung, Forschungsaufträge, Aus- und Fortbildungen von Jugendbetreuerinnen, u.v.m.

Online-Förderantrag

rechtzeitig vor dem Vorhaben oder, abhängig von der Förderung, bis spätestens sechs Monate nach Umsetzung des Vorhabens

inklusive einer detaillierten Projektdarstellung und eines Finanzierungsplans (siehe Download Vorlage Finanzierungsplan)

Nähere Bestimmungen über die Gewährung bzw. Durchführung der Förderung sind dem Burgenländischen Jugendförderungsgesetz 2007, LGBl.Nr. 55/2007 i.d.g.F., sowie der geltenden Förderrichtlinie, zu entnehmen.

  • Vorlage einer Einnahmen-Ausgabenrechnung inkl. Belegaufstellung (siehe Download Abrechnungsformular und Belegaufstellung) sowie Rechnungs- und Zahlungsbelege bis zum vorgegebenen Termin 
  • Eine zu Unrecht bezogene oder nachweislich widmungswidrig verwendete Förderung ist zurück zu erstatten.

Wo wird eingereicht?

Amt der Bgld. Landesregierung

Verwendungsnachweis

Online-Verwendungsnachweis erbringen