Investitionen für Jugendräume
Errichtung, Erweiterung, Ausgestaltung, Erhaltung und Führung von Jugendberatungsstellen, Jugendzentren, Lokalen von Jugendorganisationen, Jugendtreffpunkten, Jugendherbergen und ähnlichem:

- Gefördert werden nur auf Gemeinnützigkeit ausgerichtete FörderungswerberInnen bzw. Vorhaben/Aktivitäten
- Subventionsgelder dürfen nur für das beantragte Vorhaben verwendet werden
- Das Vorhaben wird vom Landesjugendreferat nur anteilig gefördert und muss zu einem Teil durch Eigenleistung getragen werden
- Eine entsprechende personelle, sachliche und insbesondere auch behindertengerechte Ausstattung aufweisen und der Jugend allgemein zugänglich sein
- Die Einrichtung oder Einhaltung des Jugendtreffs darf nicht aus kommerziellen Gründen betrieben werden
Errichtung, Erweiterung, Ausgestaltung, Erhaltung und Führung von Jugendberatungsstellen, Jugendzentren, Lokalen von Jugendorganisationen, Jugendtreffpunkten, Jugendherbergen und ähnlichem
Das Projekt wird mit 20 % der Gesamtsumme (Investition) gefördert,
maximal jedoch mit € 1.500,-
Online-Förderantrag
inklusive einer detaillierten Projektdarstellung und eines Finanzierungsplans
- Vorlage einer Einnahmen-Ausgabenrechnung (siehe Download Abrechnungsformular) sowie Rechnungs- und Zahlungsbelege bis zum vorgegebenen Termin
- Eine zu Unrecht bezogene oder nachweislich widmungswidrig verwendete Förderung ist zurück zu erstatten.
Wo wird eingereicht?
Amt der Bgld. Landesregierung
Verwendungsnachweis
Online-Verwendungsnachweis erbringen
Beratung
- Yvonne Radax