Investitionen für Jugendräume

Ausgaben für die Errichtung, Erweiterung, Sanierung oder Erhaltung sowie Einrichtung und räumliche Ausstattung von Jugendberatungsstellen, Jugendzentren, Lokalen von Jugendorganisationen, Jugendtreffpunkten und ähnlichem können auf Antrag durch nicht rückzahlbare finanzielle Mittel gefördert werden. 

 

Alle Informationen zur Förderung sind in der aktuell gültigen Förderrichtlinie unter "Downloads" zu finden.

  • Gefördert werden nur auf Gemeinnützigkeit ausgerichtete Vorhaben/Aktivitäten
  • Subventionsgelder dürfen nur für das beantragte Vorhaben verwendet werden
  • Das Vorhaben wird vom Landesjugendreferat nur anteilig gefördert
  • Eine entsprechende personelle, sachliche und insbesondere auch behindertengerechte Ausstattung aufweisen und der Jugend allgemein zugänglich sein
  • Der/die Förderungsempfänger/in ist verpflichtet, in geeigneter Weise darauf hinzuweisen, dass das Vorhaben vom Land Burgenland unterstützt wird (Link zum Logo)
  • Förderwerber können die im Burgenländischen Jugendförderungsgesetz angeführten Personen/Organisationen/Gemeinden sein

Errichtung, Erweiterung, Sanierung oder Erhaltung sowie Einrichtung und räumliche Ausstattung von Jugendberatungsstellen, Jugendzentren, Lokalen von Jugendorganisationen, Jugendtreffpunkten und ähnlichem

Das Projekt wird mit 50 % der Gesamtsumme (Investition) gefördert,
maximal jedoch mit € 5.000,-

Online-Förderantrag (rechtzeitig vor Beginn des Vorhabens bis maximal 6 Monate nach Fertigstellung und Inbetriebnahme)
inklusive einer detaillierten Projektdarstellung und eines Finanzierungsplans

  • Vorlage einer Einnahmen-Ausgabenrechnung (siehe Download Abrechnungsformular) sowie Rechnungs- und Zahlungsbelege bis zum vorgegebenen Termin 
  • Eine zu Unrecht bezogene oder nachweislich widmungswidrig verwendete Förderung ist zurück zu erstatten.

Wo wird eingereicht?

Amt der Bgld. Landesregierung

Verwendungsnachweis

Online-Verwendungsnachweis erbringen