Basisförderung

Burgenländische Kinder- und Jugendorganisationen, in denen auch Jugendliche im Burgenland aktiv Jugendarbeit betreiben, wenn sie

  • sich zur demokratischen Republik Österreich bekennen,
  • weder vereinsbehördlich untersagt noch aufgelöst wurden,
  • in ihrem Programm kein der Europäischen Menschenrechtskonvention widersprechendes Gedankengut vertreten,
  • aufgrund ihrer Statuten jeder/jedem österreichischen Staatsbürger*in und diesen Gleichgestellten die Mitgliedschaft ermöglichen und
  • sie Aktivitäten nachweislich in mindestens vier Landesbezirken des Burgenlandes erbringen, wobei es sich um jährliche Aktivitäten (keine einmalige oder Einzelaktionen) handeln muss.

Die Erfüllung der von der Förderstelle festgesetzten Kriterien bestimmt die Höhe der Förderung für die einzelnen Organisationen. Die tatsächliche Fördersumme ist abhängig von der Anzahl der Mitglieder und der Anzahl der Aktivitäten sowie der Erfüllung der unten angeführten Kriterien, die an die Sustainable Development Goals (SDGs) angelehnt sind. Je mehr der SDGs erfüllt werden, desto höher fällt die Fördersumme für die jeweilige Organisation aus. 

Die SDGs sind folgende:
1.    Keine Armut
2.    Gesundheit und Wohlergehen
3.    Bildung und Kunst & Kultur 
4.    Geschlechtergleichstellung und Freiheit von Diskriminierung jeglicher Form
5.    Weniger Ungleichheiten
6.    Nachhaltigkeit: Städte und Gemeinden, Konsum, Produktion
7.    Maßnahmen zu Energie, Umwelt- und Klimaschutz
8.    Frieden, Gerechtigkeit, starke Institutionen, politische Bildung und Demokratieförderung
9.    Partnerschaften zur Erreichung der Ziele
10.    Menschenwürdige Arbeit, Wirtschaftswachstum und Innovation

Insgesamt können maximal 100 Punkte erreicht werden, wobei jeweils 40 Punkte mit den Mitgliederzahlen und den SDGs erreicht werden können und 20 Punkte mit der Anzahl der Aktivitäten abgedeckt werden können.

  • Online-Förderantrag bis spätestens 01. Feber für das abgelaufene Kalenderjahr
  • Tätigkeitsbericht stellt gleichzeitig den Verwendungsnachweis dar

Im Tätigkeitsbericht sind alle Aktivitäten anzuführen, kurz zu beschreiben und darzulegen, inwiefern und welche SDGs damit erfüllt wurden. Als Aktivitäten können jegliche durch den Verein durchgeführte Aktionen, Veranstaltungen, Projekte, Versammlungen, Ausflüge, Workshops und Seminare, Publikationen und ähnliches, gezählt werden, sofern sie nicht den Fördervoraussetzungen widersprechen.

Wo wird eingereicht?

Amt der Bgld. Landesregierung