GemeindejugendreferentInnen/
JugendgemeinderätInnen
...sind DAS Bindeglied zwischen Jugend, Gemeinde, Landesjugendreferat und Politik.
- AnsprechpartnerIn (Bindeglied) für Jugendliche, Vereine, politische Gemeinde und Landesjugendreferat
- InteressensvertreterIn von Jugendlichen gegenüber dem Gemeinderat/der Gemeinderätin
- „InformationsüberbringerIn“: Das Landesjugendreferat übermittelt ihnen regelmäßig Informationen über diverse Aktionen, Veranstaltungen, Weiterbildungsmöglichkeiten etc., die an die Jugendlichen vor Ort weitergeleitet werden sollen (über Schaukasten, Aussendung oder persönliche Ansprache, etc.)
- InitiatorIn von kommunalen Partizipationsprojekten
Jugendgemeinderat/Jugendgemeinderätin: Muss ein Mitglied des Gemeinderats sein. Er/Sie wird vom Gemeinderat gewählt und darf bei seiner/ihrer Wahl das 28. Lebensjahr noch nicht vollendet, also den 28. Geburtstag noch nicht gefeiert haben. Er/Sie wird für eine Periode des Gemeinderats bestellt; wird er/sie im Laufe der Periode 28 Jahre alt, so bleibt er/sie weiter Jugendgemeinderat/Jugendgemeinderätin.
Gemeindejugendreferent/-referentin: Wählt der Gemeinderat keinen Jugendgemeinderat oder keine Jugendgemeinderätin, so MUSS der/die BürgermeisterIn einen Gemeindejugendreferenten/eine Gemeindejugendreferentin bestellen. Dieser/Diese muss das aktive Wahlrecht zum Gemeinderat besitzen und bei der Bestellung unter 28 Jahre alt sein.
Bezirksjugendreferent/referentin: Jugendgemeinderätin/Jugendgemeinderat, Gemeindejugendreferent/referentin der jeweiligen Gemeinde
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Beratung
- Mag. Bianca Benedikt, MA