Gemeinde­jugend­referent­Innen/
Jugend­gemeinde­rätInnen

...sind DAS Bindeglied zwischen Jugend, Gemeinde, Landesjugendreferat und Politik.

  • AnsprechpartnerIn (Bindeglied) für Jugendliche, Vereine, politische Gemeinde und Landesjugendreferat
  • InteressensvertreterIn von Jugendlichen gegenüber dem Gemeinderat/der Gemeinderätin
  • „InformationsüberbringerIn“:  Das Landesjugendreferat übermittelt ihnen regelmäßig Informationen über diverse Aktionen, Veranstaltungen, Weiterbildungsmöglichkeiten etc., die an die Jugendlichen vor Ort weitergeleitet werden sollen (über Schaukasten, Aussendung oder persönliche Ansprache, etc.)
  • InitiatorIn von kommunalen Partizipationsprojekten
  • Jugendgemeinderat/Jugendgemeinderätin: Muss ein Mitglied des Gemeinderats sein. Er/Sie wird vom Gemeinderat gewählt und darf bei seiner/ihrer Wahl das 28. Lebensjahr noch nicht vollendet, also den 28. Geburtstag noch nicht gefeiert haben. Er/Sie wird für eine Periode des Gemeinderats bestellt; wird er/sie im Laufe der Periode 28 Jahre alt, so bleibt er/sie weiter Jugendgemeinderat/Jugendgemeinderätin.

  • Gemeindejugendreferent/-referentin: Wählt der Gemeinderat keinen Jugendgemeinderat oder keine Jugendgemeinderätin, so MUSS der/die BürgermeisterIn einen Gemeindejugendreferenten/eine Gemeindejugendreferentin bestellen. Dieser/Diese muss das aktive Wahlrecht zum Gemeinderat besitzen und bei der Bestellung unter 28 Jahre alt sein.

  • Bezirksjugendreferent/referentin: Jugendgemeinderätin/Jugendgemeinderat, Gemeindejugendreferent/referentin der jeweiligen Gemeinde
     

Downloads

Beratung