Zeit zum Anbandeln

Durch verschiedenfärbige Bänder soll OrganisatorInnen von Jugendveranstaltungen erleichtert werden, die Bestimmungen des Jugendschutzgesetz 2002, LGBl. Nr. 54/2002 i.d.g.F. hinsichtlich der Abgabe von Alkohol an Jugendliche einzuhalten.

  • Austeilen der verschiedenfarbigen Bänder an einer zentralen Stelle (Eingangs- bzw. Kassenbereich) gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises und deren Anbringen am Handgelenk soll durch eigenes Personal durchgeführt oder zumindest überwacht werden.
  • Einlass zur Veranstaltung erfolgt für Jugendliche nur mittels Kontrollband
  • bei den Veranstaltungen dürfen Rauchwaren und Alkohol nur an hierfür berechtigte Personen verabreicht werden

Altersgruppe

Farbe

Berechtigung zum Erwerb und Konsum von Alkohol und Rauchwaren

unter 16 Jahre

rot

keine Berechtigung

16 bis 18 Jahre

orange

nur weicher Alkohol (z.B. Bier und Wein), kein harter Alkohol (Spirituosen) - auch nicht in Form von Mischgetränken, keine Rauchwaren

über 18 Jahre

grün

keine Einschränkung

  • Bänder werden in gewünschter Anzahl (solange der Vorrat reicht) kostenlos zur Verfügung gestellt

Wo wird eingereicht?

Amt der Bgld. Landesregierung