Zeit zum Anbandeln
Durch verschiedenfärbige Bänder soll OrganisatorInnen von Jugendveranstaltungen erleichtert werden, die Bestimmungen des Jugendschutzgesetz 2002, LGBl. Nr. 54/2002 i.d.g.F. hinsichtlich der Abgabe von Alkohol an Jugendliche einzuhalten.
- Austeilen der verschiedenfarbigen Bänder an einer zentralen Stelle (Eingangs- bzw. Kassenbereich) gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises und deren Anbringen am Handgelenk soll durch eigenes Personal durchgeführt oder zumindest überwacht werden.
- Einlass zur Veranstaltung erfolgt für Jugendliche nur mittels Kontrollband
- bei den Veranstaltungen dürfen Rauchwaren und Alkohol nur an hierfür berechtigte Personen verabreicht werden
Altersgruppe | Farbe | Berechtigung zum Erwerb und Konsum von Alkohol und Rauchwaren |
unter 16 Jahre | rot | keine Berechtigung |
16 bis 18 Jahre | orange | nur weicher Alkohol (z.B. Bier und Wein), kein harter Alkohol (Spirituosen) - auch nicht in Form von Mischgetränken, keine Rauchwaren |
über 18 Jahre | grün | keine Einschränkung |
- Bänder werden in gewünschter Anzahl (solange der Vorrat reicht) kostenlos zur Verfügung gestellt
Wo wird eingereicht?
Amt der Bgld. Landesregierung
Links
Beratung
- Yvonne Radax