Schulbesuch im Ausland
Das Land Burgenland gewährt unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag eine finanzielle Förderung für Schüler und Schülerinnen, die für ein oder max. zwei Semester eine Schule im Ausland besuchen. Die Förderung ist einkommensabhängig und sozial gestaffelt.
Durchführungszeitraum:
ganzjährig
Alle Informationen zur Förderung sind in der aktuell gültigen Förderrichtlinie unter "Downloads" zu finden.
- Schülerinnen und Schüler ab der 9. Schulstufe
- österreichische Staatsbürgerschaft bzw. EWR- oder EU-Staatsbürgerschaft (SchülerInnen, die nicht EWR- oder EU-Bürger oder staatenlos sind und deren Eltern in Österreich durch mindestens fünf Jahre einkommensteuerpflichtig waren und in Österreich den Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen hatten, werden österreichischen StaatsbürgerInnen gleichgestellt)
- Hauptwohnsitz im Burgenland
- anrechenbares Jahresbruttoeinkommen der Eltern/Erziehungsberechtigten unter der festgesetzten Einkommensgrenze (maximal EUR 106.800,-) - Ausnahmen siehe Förderrichtlinie
- regelmäßige Teilnahme am Unterricht einer vergleichbaren Schule im Ausland für die Dauer eines Schulhalbjahres bzw. eines Schuljahres
- Besitzer*in der BSpecial-Card des LJR (kann jederzeit hier beantragt werden)
Förderbemessungsgrundlage (Anrechenbares Jahresbruttoeinkommen abzügl. Kinder-Absetzbetrag) | Förderbetrag bei einjährigem Auslandsaufenthalt | Förderbetrag bei halbjährigem Auslandsaufenthalt |
bis € 47.000 | € 4.200 | € 2.100 |
€ 47.001 bis € 67.200 | € 3.000 | € 1.500 |
€ 67.201 bis € 106.800 | € 1.500 | € 750 |
Über € 106.800 keine Förderung* | *in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen, (wie z.B. getrennter Haushalt der Unterhaltspflichtigen, Kinderreichtum) kann über diese Höchstgrenze hinausgegangen werden. |
- Online-Förderantrag vorzugsweise vor Beginn des Auslandsaufenthalts - nachträgliche Antragsstellung in begründeten Einzelfällen im selben Jahr in dem der Auslandsschulbesuch endete möglich
- Staatsbürgerschaftsnachweis der Schülerin/des Schülers
- Meldezettel der Schülerin/des Schülers
- Schulbesuchsbestätigung der österreichischen Stammschule
- Bestätigung über die Aufnahme an der Gastschule im Ausland
- Nachweis des Bruttojahreseinkommens der/s Eltern(-teils)/Erziehungsberechtigten im Jahr vor Reiseantritt
- Nachweis der voraussichtlichen Kosten für den Auslandsschulaufenthalt (Agentur, Reise, Versicherung, etc.)
- Buchungsbestätigung für Flug/Zug/Bus (falls zum Zeitpunkt des Förderansuchens bereits vorhanden)
- BSpecial-Card
Schulbesuchsnachweis über das Auslandsschulhalbjahr bzw. Auslandsschuljahr
(innerhalb von zwei Monaten nach Beendigung des Auslandsschulaufenthalts)
Nähere Bestimmungen über die Gewährung bzw. Durchführung der Förderung sind der Richtlinie der Burgenländischen Landesregierung zur Förderung des Schulbesuchs im Ausland zu entnehmen.
Wo wird eingereicht?
Amt der Bgld. Landesregierung
Verwendungsnachweis
Online-Verwendungsnachweis erbringen
Beratung
- Yvonne Radax