Offene Jugendarbeit in den Gemeinden

Gegenstand dieser Förderung sind Maßnahmen burgenländischer Gemeinden, die einen Beitrag zur Erziehung, Bildung und Begleitung von Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsaufgaben leisten, die an traditionellen institutionellen Bildungs- und Betreuungsorten nicht erfüllt werden können. Förderbar sind Personalkosten für offene Jugendarbeit in betreuten Jugendfreizeiteinrichtungen (Jugendzentrum/Jugendtreff) oder in aufsuchenden Formen (mobile Jugendarbeit). 

  • fachliche Qualifikation der Betreuungsperson(en)
  • Nachweis über das Beschäftigungsausmaß Betreuungsperson(en)
  • Vorlage des Erhebungsbogens „Offene Jugendarbeit in Gemeinden“
  • Vorlage eines Jahreskonzepts und Jahresberichts
  • Mindestdauer: 12 Monate
  • Mindestangebot: 5 Wochenstunden/mind. 1 Tag pro Woche
  • das Logo des Landesjugendreferats ist bei Veranstaltungen, auf Plakaten, in Gemeindezeitungen etc. zu verwenden (Link zum Logo)

Förder-stufe

Öffnungszeiten /

Einsatzzeiten

Förderbetrag

pro Jahr

Sonderbonus für Gemeinden mit einer Steuereinnahmen-Kopfquote < 950 Euro/Jahr

1

mind. 5 Wochenstunden / mind. 1 Tag pro Woche

€ 2.000,-

€ 400,-

2

mind. 10 Wochenstunden / mind. 1 Tag pro Woche

€ 4.000,-

€ 800,-

3

mind. 15 Wochenstunden / mind. 2 Tage pro Woche

€ 6.000,-

€ 1.200,-

4

mind. 20 Wochenstunden / mind. 2 Tage pro Woche

€ 8.000,-

€ 1.600,-

 

Auf die Zuerkennung der Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Beiträge und Mitfinanzierungen von anderen Förderstellen des Landes Burgenland reduzieren den Förderbetrag nach dieser Richtlinie und sind innerhalb von 4 Wochen schriftlich zu melden (post.a7-jugend@bgld.gv.at).

  • Online-Förderantrag
  • Zeugnis(se) und ggf. zusätzliche Unterlagen zur Bestätigung der fachlichen Qualifikation der Betreuungsperson(en)
  • Nachweis über das Beschäftigungsausmaß Betreuungsperson(en)
  • Vorlage des Erhebungsbogens „Offene Jugendarbeit in Gemeinden“
  • Vorlage eines Jahreskonzepts über geplante Maßnahmen im Folgejahr
  • Steuerkraftdaten des Rechnungsabschlusses der Gemeinde aus dem        zweitvorangegangenen Jahr (falls Steuereinnahmen-Kopfquote < € 950 pro Jahr)
  • Online-Verwendungsnachweis oder Originale per Post nach Ablauf des Förderjahres bis Ende März des Folgejahres
  • Gesamtjahresabrechnung
  • Zahlungsbelege
  • Jahresbericht über die umgesetzten Maßnahmen im Förderzeitraum

Nicht widmungsgemäß verwendete bzw. nicht verbrauchte Subventionsbeiträge müssen zurückerstattet werden.

Wo wird eingereicht?

Amt der Bgld. Landesregierung

Verwendungsnachweis

Online-Verwendungsnachweis erbringen