Landesjugendbeirat

Der Landesjugendbeirat steht unter dem Vorsitz des für die Angelegenheiten der außerschulischen Jugenderziehung zuständigen Mitglieds der Landesregierung (der Jugendreferentin), Frau Landesrätin Mag.a (FH) Daniela Winkler, und wird auf die Dauer der jeweiligen Gesetzgebungsperiode des Landtages bei der Landesregierung eingerichtet.

Der Jugendbeirat ist mindestens halbjährlich vom Vorsitzenden einzuberufen.

Aufgabe des Jugendbeirates ist es, die Landesregierung unter Bedachtnahme auf die Gesamtsituation der burgenländischen Jugendarbeit zu beraten:

  • bei Fragen der Jugendförderung und bei sonstigen Fragen der außerschulischen Jugenderziehung, die von grundlegender Bedeutung sind
  • sowie bei der Erstellung von Gesetzesentwürfen, Erlassen von Verordnungen und sonstigen generellen Richtlinien, die die Jugendarbeit betreffen, ist der Jugendbeirat im Sinne einer Jugendverträglichkeitsprüfung zu hören.