Einzel- und Projekt­förderungen

  • Junge Menschen bis zum 30. Lebensjahr
  • Organisationen, denen junge Menschen angehören und die sich zu den Prinzipien der Demokratie und der Verfassung der Republik Österreich bekennen
  • Organisationen, Einrichtungen und Einzelpersonen, die junge Menschen betreuen
  • Organisationen und Einrichtungen, die sich der Ausbildung bzw. Fortbildung der Jugendbetreuer widmen
  • Gemeinden, soweit bei ihnen ein/e eigene/r Gemeindejugendreferent/in bestellt ist

Kurse, Seminare, Workshops, Veranstaltungen, kulturelle Aktivitäten, Publikationen, Jugendlager, Aktivitäten zum Umweltschutz, Suchtprävention, Beiträge zur Sexualerziehung, Forschungsaufträge, Aus- und Fortbildungen von Jugendbetreuerinnen, u.v.m.

Online-Förderantrag
inklusive einer detaillierten Projektdarstellung und eines Finanzierungsplans (Vorlage Abrechnungsformular und Belegaufstellung)

Nähere Bestimmungen über die Gewährung bzw. Durchführung der Förderung sind dem Burgenländischen Jugendförderungsgesetz 2007, LGBl.Nr. 55/2007 i.d.g.F., zu entnehmen.

  • Vorlage einer Einnahmen-Ausgabenrechnung (siehe Download Abrechnungsformular) sowie Rechnungs- und Zahlungsbelege (inkl. Belegaufstellung) bis zum vorgegebenen Termin 
  • Eine zu Unrecht bezogene oder nachweislich widmungswidrig verwendete Förderung ist zurück zu erstatten.

Wo wird eingereicht?

Amt der Bgld. Landesregierung

Verwendungsnachweis

Online-Verwendungsnachweis erbringen