Schulbesuch im Ausland
Das Land Burgenland gewährt unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag eine finanzielle Förderung für Schüler und Schülerinnen, die für ein oder max. zwei Semester eine Schule im Ausland besuchen. Die Förderung ist einkommensabhängig und sozial gestaffelt.
Durchführungszeitraum:
ganzjährig

- Schülerinnen und Schüler einer mittleren und höheren Schule
- österreichische Staatsbürgerschaft bzw. EU-Staatsbürgerschaft oder SchülerInnen, die nicht EU-Bürger oder staatenlos sind und deren Eltern in Österreich durch mindestens fünf Jahre einkommensteuerpflichtig waren und in Österreich den Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen hatten, werden österreichischen StaatsbürgerInnen bzw. EU-BürgerInnen gleichgehalten,
- Hauptwohnsitz im Burgenland
- positiver Schulerfolg
- regelmäßige Teilnahme am Unterricht einer vergleichbaren Schule im Ausland für die Dauer eines Schulhalbjahres bzw. eines Schuljahres
Anrechenbares Jahresbruttoeinkommen der Eltern/Erziehungsberechtigten | Förderbetrag bei einjährigem Auslandsaufenthalt | Förderbetrag bei halbjährigem Auslandsaufenthalt |
bis € 39.200 | € 3.500 | € 1.750 |
Von € 39.201 bis | € 2.500 | € 1.250 |
Von € 56.001 bis | € 1.200 | € 600 |
Über € 89.000 | * in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen, (wie z.B. getrennter Haushalt der Unterhaltspflichtigen, Kinderreichtum) kann über diese Höchstgrenze hinausgegangen werden. |
- Online-Förderantrag (zeitgerecht – ca. drei Monate – vor Beginn des Auslandsaufenthalts)
- Kopie des Staatsbürgerschaftsnachweises der Schülerin/des Schülers
- Kopie des Meldezettels der Schülerin/des Schülers
- Schulbesuchsbestätigung der Stammschule
- Jahreszeugnis des vorangegangenen Schuljahres
- Bestätigung über die Aufnahme an der Gastschule im Ausland
- Nachweis des Bruttojahreseinkommens der Familienmitglieder im Haushalt
- Nachweis der voraussichtlichen Kosten für den Auslandsschulaufenthalt
- Buchungsbestätigung Flug/Zug/Bus
Schulbesuchsnachweis über das Auslandsschulhalbjahr bzw. Auslandsschuljahr
(binnen drei Monaten nach Beendigung des Auslandsschulaufenthalts)
Nähere Bestimmungen über die Gewährung bzw. Durchführung der Förderung sind der Richtlinie der Burgenländischen Landesregierung zur Förderung des Schulbesuchs im Ausland von burgenländischen Schülerinnen und Schülern zu entnehmen.
Wo wird eingereicht?
Amt der Bgld. Landesregierung
Verwendungsnachweis
Online-Verwendungsnachweis erbringen
Beratung
- Yvonne Radax