Förderrichtlinen zur offenen Jugendarbeit
Gegenstand dieser Förderung sind Maßnahmen burgenländischer Gemeinden, die einen Beitrag zur Erziehung, Bildung und Begleitung von Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsaufgaben leisten, die an traditionellen institutionellen Bildungs- und Betreuungsorten nicht erfüllt werden können. Förderbar sind Personalkosten für offene Jugendarbeit in betreuten Jugendfreizeiteinrichtungen (Jugendzentrum/Jugendtreff) oder in aufsuchenden Formen (mobile Jugendarbeit). Diese Förderrichtlinie „Offene Jugendarbeit in Gemeinden“ gilt vom 1.4.2021 bis 31.12.2022.
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Förder-stufe | Öffnungszeiten / Einsatzzeiten | Förderbetrag pro Jahr | Sonderbonus für Gemeinden mit einer Steuereinnahmen-Kopfquote < 950 Euro/Jahr |
1 | mind. 5 Wochenstunden / mind. 1 Tag pro Woche | € 2.000,- | € 400,- |
2 | mind. 10 Wochenstunden / mind. 1 Tag pro Woche | € 4.000,- | € 800,- |
3 | mind. 15 Wochenstunden / mind. 2 Tage pro Woche | € 6.000,- | € 1.200,- |
4 | mind. 20 Wochenstunden / mind. 2 Tage pro Woche | € 8.000,- | € 1.600,- |
Auf die Zuerkennung der Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Beiträge und Mitfinanzierungen von anderen Förderstellen des Landes Burgenland reduzieren den Förderbetrag nach dieser Richtlinie und sind innerhalb von 4 Wochen schriftlich zu melden (post.a7-jugend@bgld.gv.at). |
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Nicht widmungsgemäß verwendete bzw. nicht verbrauchte Subventionsbeiträge müssen zurückerstattet werden.
Wo wird eingereicht?
Amt der Bgld. Landesregierung
Verwendungsnachweis
Online-Verwendungsnachweis erbringen
Beratung
- Yvonne Radax