Kinder und Jugendliche haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Taschengeld, aber es hat eine wichtige pädagogische Funktion.
Durch den Besitz von Taschengeld, über das sie selbst frei verfügen können, haben Kinder die Möglichkeit, den Umgang mit Geld zu üben. Sie können dabei lernen, wie wichtig es ist, sich das verfügbare Geld einzuteilen und finanzielle Schwerpunkte zu setzen, aber auch, wie unangenehm es ist, wenn man sein Geld zu schnell und unüberlegt ausgibt und dass es immer wieder notwendig ist, auf bestimmte Dinge zu verzichten, damit man sich andere leisten kann. Das heißt, sie werden auf ein Leben und Überleben in unserer Konsumgesellschaft vorbereitet.
Um hier sowohl für Kinder- und Jugendliche als auch für Eltern Orientierungshilfen und Denkanstöße zu liefern, wurden seitens des Jugendschutzreferates und des Landesjugendreferates in Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendanwaltschaft und der Jugendinfo Burgenland Info-Materialien herausgegeben.
Ein Folder zum Thema wurde für (burgenländische) Eltern, ein „Pickerlplakat“, auf dem sich Aufkleber befinden, die einerseits zum Nachdenken über eigenes Verhalten im Umgang mit Geld anregen, andererseits aber auch den Kindern und Jugendlichen ermöglichen sollen, ihre Haltungen hinsichtlich ihres Umganges mit eigenem Geld nach außen zu demonstrieren, wurde für Kinder- und Jugendliche produziert.
Taschengeld ist kein Erziehungsmittel!
Infos/Kontakt: Jugendinfo Burgenland 7000 Eisenstadt, Franz Schubert-Platz 5, Tel. 02682/64587, 02682/600-2904 Email: jugendinfo@icb.at
Kinder- und Jugendanwaltschaft 7000 Eisenstadt, Hartlsteig 2, Tel.: 02682 600 2808 Email: christian.reumann@bgld.gv.at
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