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Der Jugendbeirat steht unter dem Vorsitz des für die Angelegenheiten der außerschulischen Jugenderziehung zuständigen Mitglieds der Landesregierung (des Jugendreferenten), Herrn Landeshauptmann-Stv. Mag. Franz Steindl
Aufgabe des Jugendbeirates ist es, die Landesregierung unter Bedachtnahme auf die Gesamtsituation der burgenländischen Jugendarbeit zu beraten. In Fragen der Jugendförderung und in sonstigen Fragen der außerschulischen Jugenderziehung, die von grundlegender Bedeutung sind sowie bei der Erstellung von Gesetzesentwürfen, Erlassung von Verordnungen und sonstigen generellen Richtlinien, die die Jugendarbeit betreffen, ist der Jugendbeirat im Sinne einer Jugendverträglichkeitsprüfung zu hören. Der Jugendbeirat ist mindestens halbjährlich vom Vorsitzenden einzuberufen.
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