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    Auslandsstipendium  
 
 
 

Das Land Burgenland gewährt mit Beginn des Sommersemesters 2010 (März) StudentInnen, die sich für Studienzwecken im Ausland aufhalten, ein Stipendium in Form eines Zuschusses von 600,-- Euro pro Semester.

Richtlinien - Auslandsstipendium des Landes Burgenland

  • Höhe des Stipendiums

    Die Höhe des Stipendiums beträgt 600,-- Euro pro Semester.
    Das Auslandsstipendium darf in Ausnahmefällen und wenn der Auslandaufenthalt mindestens ein Jahr beträgt ein zweites Mal vergeben werden.

  • Bezugsberechtigt sind Burgenländerinnen und Burgenländer

    • unter 26 Jahren
    • mit österreichischer Staatsbürgerschaft bzw. EU-Staatsbürgerschaft
    • die an einer österr. Universität als ordentliche Studierende inskribiert sind
    • den Hauptwohnsitz im Burgenland haben
    • mit positivem Studienerfolg
    • deren Eltern bzw. Elternteil ein Bruttojahreseinkommen unter den festgesetzten Einkommensgrenzen (Bruttojahresgehalt von 52.500,-- bzw. 35.000,-- Euro)* haben * Entspricht den Einkommensgrenzen im Bgld.Wohnbauförderungsgesetz

  • Einreichunterlagen:

    • Antrag
    • Kopie der Geburtsurkunde
    • Kopie des Staatsbürgerschaftsnachweises
    • Auszug aus dem Studienbuch/Inskriptionsbestätigung
    • Meldezettel
    • Vorlage des Jahreseinkommensnachweis der Eltern/des Elternteils
    • Dokumentation über den Studienerfolg
    • Bestätigung der Aufnahme der Gasthochschule im Ausland

  • Nachweis:

    Der Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung der gewährten Mittel erfolgt durch Vorlage eines Studienberichtes über das Auslandssemester bis spätestens 3 Monate nach Ende des Stipendienaufenthalts.

  • Rechtsanspruch:

    Für die Vergabe des Auslandsstipendiums des Landes Burgenland besteht kein Rechtsanspruch. Bei missbräuchlicher Verwendung (unrichtige Angaben, Fehlen des Studienberichtes als Leistungsnachweis, …) muss das Stipendium auf Verlangen der Abteilung 7 rücküberwiesen werden.

  • Einreichfristen:

    Eine Antragsstellung ist ganzjährig möglich, muss aber mindestens drei Monate vor Beginn des Auslandsaufenthalts erfolgen.

  • Einreichstelle

    Amt der Burgenländischen Landesregierung
    Kennwort „Auslandsstipendium“
    Abteilung 7 – Kultur, Wissenschaft und Archiv
    Europaplatz 1
    7000 Eisenstadt
    E-Mail: post.kultur@bgld.gv.at

  • WEITERE INFOS zu Studium & CO (FH´s, Uni, Förderungen, Stipendien ...) unter "Jugend-Beschäftigung-Bildung" !
 
Downloads
Antragsformular_Auslandsstipendium
 
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