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    Zuschuss für Semesterticket  
 
 
am Studienort
 

Das Land Burgenland gewährt beginnend mit dem Sommersemester 2008 Studenten/Studentinnen, die außerhalb des Burgenlandes ein Studium an einer Universität, Hochschule oder Fachhochschule absolvieren, eine Förderung zu den Kosten für die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln am Studienort. Das Ausmaß der Förderung beträgt 50 % der nachgewiesenen Kosten der Fahrkarten (z.B. Semesternetzkarte oder Monatskarte; Monatskarte mit Ausnahme der Monate Juli und August).

Die Förderung der Semesternetzkarte und Monatskarte kann jeweils nur einmalig erfolgen. Nicht gefördert können Fahrtkosten zwischen Wohnort und Studienort, Studiengebühren und Wohnkosten werden. Auf die Gewährung einer Förderung besteht kein Rechtsanspruch.


Fördervoraussetzungen:

Eine Förderung kann nur aufgrund nachstehender Voraussetzungen gewährt werden:

  • Hauptwohnsitz im Burgenland zum jeweiligen Semesterbeginn (1.3./1.10.)
  • Inskriptionsbestätigung als ordentliche/r Hörerin/Hörer an einer österreichischen Universität, Hochschule oder Fachhochschule außerhalb des Burgenlandes (auch Werkstudenten und nebenberuflich Studierende)
  • Nachweis des Erwerbes einer Semesternetzkarte (Monatskarte)
  • Die Förderung kann nur bis einschließlich jenes Semesters gewährt werden, in dem der/die Antragsteller/in das 27. Lebensjahr vollendet

Antragstellung:
Der Antrag kann für das Sommersemester jeweils vom 1.3. bis 15.7. und für das Wintersemester vom 1.10. bis 15.2. bei dem Gemeindeamt der Hauptwohnsitzgemeinde eingebracht werden. Spätere Antragstellungen werden nicht mehr berücksichtigt.

Bei der Antragstellung sind vorzulegen:
• Inskriptionsbestätigung als ordentlich Studierende/r
• Vorlage der Semesternetzkarte/Monatskarte im Original

 

 
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