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Förderungen nach dem Bgld. Jugendförderungsgesetz 2007

Wer wird gefördert?

  • junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr
  • Organisationen, denen junge Menschen angehören und die sich zu den Prinzipien der Demokratie und der Verfassung der Republik Österreich bekennen
  • Organisationen, Einrichtungen und Einzelpersonen, die junge Menschen betreuen
  • Organisationen und Einrichtungen, die sich der Ausbildung bzw. Fortbildung der   Jugendbetreuer widmen
  • Gemeinden, soweit bei ihnen ein eigener Gemeindejugendreferent bestellt ist


Was wird gefördert?

Maßnahmen

  • zur Entfaltung der Persönlichkeit und der Anlagen des jungen Menschen
  • zur Förderung der Jugendarbeit in und mit der Familie
  • zur Förderung der Bereitschaft des jungen Menschen zu Toleranz, Verständigung, friedlichem Zusammenleben in innerstaatlicher und internationaler Hinsicht sowie des Umweltbewusstseins
  • zur politischen Bildung, staatsbürgerlichen und religiösen Erziehung und zum sozialen  Engagement des jungen Menschen
  • zur Förderung der Begegnung des jungen Menschen mit Kulturgütern
  • zur gesunden und körperlichen Entwicklung des jungen Menschen
  • zur Verkehrserziehung, Medienerziehung und sinnvollen Freizeitgestaltung

Gegenstand der Förderung können sein:

  • die Errichtung, Erweiterung, Ausgestaltung, Erhaltung und Führung von  Jugendberatungsstellen, Jugendzentren, Jugendtreffpunkten etc.
  • die Abhaltung von Kursen, Seminaren für und von jungen Menschen
    kulturelle Aktivitäten junger Menschen
  • die Durchführung von Jugendlagern, Jugendwandern etc.
  • die Aus- und Fortbildung von JugendbetreuerInnen
  • Forschungsaufträge über Jugendfragen
  • die Herausgabe von Publikationen wie Jugendzeitschriften und –informationen
  • die Herstellung und der Verleih von Jugendfilmen
  • die Aufklärung über die Folgen von Alkohol-, Nikotin- und Suchtmittelgenuß
  • Beiträge zur Sexualerziehung
  • Aktivitäten zur Betreuung jugendlicher Pendler, Arbeitsloser und Behinderter
  • Aktionen der Jugendbegegnung und Jugendverständigung auf innerstaatlicher und  internationaler Ebene
  • Aktivitäten, die zur Erhaltung und Festigung von Kultur und Sprache der bgld. Volksgruppen dienen
  • Aktivitäten zum Schutze der Umwelt und zur Hebung des Umweltbewusstseins der  Jugend


Wie kommt man zur Förderung?

Die Förderung ist über ein schriftliches Ansuchen, entweder formlos oder mittels Formular (Förderung-Ansuchen zum downloaden), unter Anschluss einer Darstellung des Projektes und eines Finanzierungsplanes beim Amt der Bgld Landesregierung, Abt. 2 – Landesjugendreferat, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt, zu beantragen.

Für eine gewährte Förderung ist ein Nachweis mit Originalbelegen über die widmungsgemäße Verwendung zu erbringen. Eine zu Unrecht bezogene Förderung ist rückzuerstatten.

Nähere Bestimmungen über die Gewährung bzw. Durchführung der Förderung sind dem Bgld. Jugendförderungesetz 2007, LGBl.Nr. 55 vom 31.8.2007 und den Förderungsrichtlinien der Bgld. Landesregierung zu entnehmen.

Infos/Kontakt:
Landesjugendreferat, Maria Huf
Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt
Tel. 02682/600-2494
E-Mail: maria.huf@bgld.gv.at


Downloads:  
  Förderrichtlinien (pdf)
  Logo Abteilung 2 - Gemeinden und Schulen (doc)
  Logo LJR
  Bgld. Jugendförderungsgesetz 2007 (doc)




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